Kurzzeitpflege

Sie fahren in den Urlaub und möchten ihren Angehörigen gut versorgt wissen? Eine akute Erkrankung macht die Versorgung zu Hause schwierig oder gar unmöglich? Eine Kurzzeitpflege in der Residenz an der Partnach hilft Krisensituationen etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer zeitweisen Verhinderung von Angehörigen zu überstehen. Pflegekasse und in einigen Fällen auch die Krankenkasse übernehmen einen erheblichen Teil der Kosten für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist der Pfleggrad 2. Sie können maximal 56 Tage oder einen Betrag von 3.539 € (Stand 2026) in Anspruch nehmen. 

Was wir bieten?

Sie erhalten dieselbe Pflege und Betreuung wie unsere Langzeitbewohner: ein eigenes Zimmer, frische Mahlzeiten aus der hauseigenen Küche, ein festes Pflegeteam und alle medizinischen Leistungen, die nötig sind. Die Aufenthaltsdauer reicht meist von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen.

Auch zum Kennenlernen geeignet

Manche Familien nutzen die Kurzzeitpflege, um in Ruhe zu prüfen, ob die Residenz an der Partnach das richtige Haus für einen späteren dauerhaften Einzug wäre. Das ist ausdrücklich willkommen – ohne Verpflichtung, ohne Druck.

Was die Pflegekasse zahlt

Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen festen Anteil der Kosten. Auch nicht verbrauchte Mittel aus der Verhinderungspflege lassen sich übertragen. Wir helfen Ihnen, das richtig zu beantragen.

Wie geht es weiter?

Kurzzeitpflege braucht oft eine schnelle Antwort. Rufen Sie uns an – wir prüfen sofort, ob und ab wann ein Platz frei ist.

Siegfried Hammer, Heimleitung
Tel.: 08821 6036-500
Mail: seniorenheim(at)kvgarmisch.brk(dot)de

Bestellformular - Kurzzeitpflege

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