Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um einen Aufenthalt in der Residenz an der Partnach. Wenn etwas offen bleibt, sprechen Sie uns gern an – wir nehmen uns Zeit.

Über das Haus
Wer betreibt die Residenz an der Partnach?

Seit dem 1. Januar 2023 wird das Haus vom BRK Kreisverband Garmisch-Partenkirchen betrieben. Als Einrichtung im Zeichen des Roten Kreuzes fühlen wir uns den Grundsätzen der Rotkreuz-Bewegung verpflichtet.

Wie groß ist das Haus?

Wir bieten 84 Plätze in drei Wohngruppen, in Einzel- und Doppelzimmern. Bewusst überschaubar gehalten – nicht so groß, dass jemand verloren geht.

Wo genau liegt die Residenz?

Lagerhausstraße 9 in Garmisch-Partenkirchen, fußläufig zum Bahnhof und zum Ortszentrum. Eingebettet in eine eigene Grünanlage, die unseren Bewohnerinnen und Bewohnern exklusiv zur Verfügung steht.

Pflege und Aufnahme
Welche Pflegeformen bieten Sie an?

Wir sind zugelassen für Langzeitpflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Pflege und Betreuung stehen rund um die Uhr zur Verfügung.

Ab welchem Pflegegrad ist eine Aufnahme möglich?

Für die Langzeitpflege grundsätzlich ab Pflegegrad 2. Kurzzeit- und Verhinderungspflege ebenfalls ab Pflegegrad 2; bei Pflegegrad 1 lässt sich der Entlastungsbetrag von bis zu 125 € im Monat für eine stationäre Kurzzeitpflege einsetzen.

Was, wenn noch kein Pflegegrad festgestellt ist?

Sprechen Sie uns an. Wir helfen bei der Beantragung und unterstützen Sie bei den Formalitäten – das ist Teil unserer Beratung.

Kann man das Haus vorher kennenlernen?

Selbstverständlich. Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin – ohne Verpflichtung. Manche Familien nutzen auch eine Kurzzeitpflege als Probeaufenthalt.

Wohnen und Alltag
Darf man eigene Möbel mitbringen?

Ja, ausdrücklich. Ein Zuhause entsteht durch das, was man mitbringt. Eigene Möbel, Bilder, Erinnerungsstücke – das ist nicht nur erlaubt, sondern erwünscht.

Wie ist es mit Besuch?

Besuche sind jederzeit möglich. Es gibt keine festen Besuchszeiten. Angehörige sind willkommen – auch zum gemeinsamen Essen oder einem Spaziergang im Garten.

Was ist mit der ärztlichen Versorgung?

Bewohner können ihren bisherigen Hausarzt behalten, sofern er Hausbesuche macht. Garmisch-Partenkirchen verfügt mit dem Klinikum und zahlreichen niedergelassenen Ärzten über eine sehr gute medizinische Versorgung.

Werte und Qualität
Nach welchen Grundsätzen pflegen Sie?

Wir orientieren uns am „Werdenfelser Weg“ – einem Konzept, das freiheitsentziehende Maßnahmen so weit wie möglich vermeidet. Im Mittelpunkt stehen Mobilität, Würde, Selbstbestimmung und das Suchen nach pflegerischen Alternativen, bevor zum Beispiel zu Bettgittern oder Fixierungen gegriffen wird.

Wird die Einrichtung kontrolliert?

Ja, regelmäßig. Die Heimaufsicht des Landkreises prüft uns turnusmäßig. Bei der letzten Regelprüfung am 7. Mai 2024 wurde die Residenz an der Partnach in 10 von 11 geprüften Bereichen mit „mangelfrei" bewertet (ein Bereich war kein Prüfgegenstand). Hervorgehoben wurden unter anderem das Betreuungsangebot, die Wohnqualität und das strukturierte Beschwerdemanagement.

Kann ich den Prüfbericht einsehen?

Eine Zusammenfassung steht öffentlich zur Verfügung. Bewohnerinnen, Bewohner und Angehörige können das vollständige Ergebnisprotokoll jederzeit im Sekretariat einsehen.

Sie haben weitere Fragen?

Manche Dinge lassen sich besser am Telefon oder bei einem Besuch klären. Melden Sie sich gern:

Siegfried Hammer, Heimleitung
Tel.: 08821 6036-500
Mail: seniorenheim@kvgarmisch.brk.de