Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um einen Aufenthalt in der Residenz an der Partnach. Wenn etwas offen bleibt, sprechen Sie uns gern an – wir nehmen uns Zeit.

Über das Haus
Wer betreibt die Residenz an der Partnach?

Die Residenz an der Partnach ist eine Einrichtung des Roten Kreuzes. Die Verwaltung liegt beim BRK Kreisverband Garmisch-Partenkirchen. Als Seniorenheim des Roten Kreuzes sind wir den Grundsätzen der Rotkreuz-Bewegung verpflichtet.

Wie groß ist das Haus?

Wir bieten 84 Plätze in drei Wohngruppen, in Einzel- und Doppelzimmern.

Wo genau liegt die Residenz?

Lagerhausstraße 9 in Garmisch-Partenkirchen, fußläufig zum Bahnhof und zum Ortszentrum. Eingebettet in eine eigene Grünanlage, die unseren Bewohnerinnen und Bewohnern exklusiv zur Verfügung steht.

Pflege und Aufnahme
Welche Pflegeformen bieten Sie an?

Wir sind zugelassen für Langzeitpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Pflege und Betreuung stehen rund um die Uhr zur Verfügung.

Ab welchem Pflegegrad ist eine Aufnahme möglich?

Für die Langzeitpflege grundsätzlich ab Pflegegrad 2. Kurzzeit- und Verhinderungspflege ebenfalls ab Pflegegrad 2; bei Pflegegrad 1 lässt sich der Entlastungsbetrag von bis zu 125 € im Monat für eine stationäre Kurzzeitpflege einsetzen.

Was, wenn noch kein Pflegegrad festgestellt ist?

Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die Pflege. Im Vorfeld können Sie sich von der Fachstelle für pflegende Angehörige des Roten Kreuzes, Fr. Monika Dotzer kostenfrei rund um alle Fragen zur Pflege beraten lassen. Monika Dotzer hilft Ihnen auch beim Erstantrag und begleitet Sie durch den Prozess. Sie erreichen sie unter der Tel.: 08821-6036-143. oder Mail an monika.dotzer@brk.de" .

Kann man das Haus vorher kennenlernen?

Selbstverständlich. Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin. Wir bieten auch Möglichkeiten für einen Probeaufenthalt.

Wohnen und Alltag
Darf man eigene Möbel mitbringen?

Ja, ausdrücklich. Eigene Möbel, Bilder, Erinnerungsstücke sind nicht nur erlaubt, sondern erwünscht. Wir stellen Ihnen in jedem Fall das vorgeschriebene Pflegebett und helfen Ihnen bei Bedarf gerne mit Möbeln aus unserem Pool weiter.

Wann ist ein Besuch möglich?

Besuche sind jederzeit möglich. Es gibt keine festen Besuchszeiten. Angehörige sind willkommen – auch zum gemeinsamen Essen oder einem Spaziergang im Garten.

Was ist mit der ärztlichen Versorgung?

Sie können gerne ihren bisherigen Hausarzt behalten. Klären Sie mit ihm aber im Vorfeld, ober auch Hausbesuche bei uns im Heim macht. Garmisch-Partenkirchen verfügt mit dem Klinikum und zahlreichen niedergelassenen Ärzten über eine sehr gute medizinische Versorgung.

Werte und Qualität
Nach welchen Grundsätzen pflegen Sie?

Die etablierten Pflegestandards sind für uns verbindlich. Darüber hinaus fühlen wir uns dem „Werdenfelser Weg“ verpdlichtet– einem Konzept, das freiheitsentziehende Maßnahmen so weit wie möglich vermeidet. Im Mittelpunkt stehen Mobilität, Würde, Selbstbestimmung und das Suchen nach pflegerischen Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen wie einer Fixierung am Bett.

Wird die Einrichtung kontrolliert?

Ja, regelmäßig. Die Heimaufsicht des Landkreises prüft uns turnusmäßig. Bei der letzten Regelprüfung am 7. Mai 2024 wurde die Residenz an der Partnach in 10 von 11 geprüften Bereichen mit „mangelfrei" bewertet (ein Bereich war kein Prüfgegenstand). Hervorgehoben wurden unter anderem das Betreuungsangebot, die Wohnqualität und das strukturierte Beschwerdemanagement.

Kann ich den Prüfbericht einsehen?

Eine Zusammenfassung steht öffentlich zur Verfügung. Bewohnerinnen, Bewohner und Angehörige können das vollständige Ergebnisprotokoll jederzeit im Sekretariat einsehen.

Sie haben weitere Fragen?

Manche Dinge lassen sich besser am Telefon oder bei einem Besuch klären. Melden Sie sich gern:

Siegfried Hammer, Heimleitung
Tel.: 08821 6036-500
Mail: seniorenheim@kvgarmisch.brk.de